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   AG Neuss, 30.10.2002 - 42 C 3872/02   

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AG Neuss, 30.10.2002 - 42 C 3872/02 (https://dejure.org/2002,17799)
AG Neuss, Entscheidung vom 30.10.2002 - 42 C 3872/02 (https://dejure.org/2002,17799)
AG Neuss, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 42 C 3872/02 (https://dejure.org/2002,17799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 893
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Alsfeld, 01.02.1991 - C 533/90

    Beitreibung einer rückständigen Versicherungsprämie im Weg der

    Auszug aus AG Neuss, 30.10.2002 - 42 C 3872/02
    Die Befriedigung der Zahlungsansprüche des Versicherers infolge einer von diesem erklärten Aufrechnung stellt demgemäß keine Nachholung der Zahlung durch den Versicherungsnehmer i. S. d. § 39 Abs. 2 S. 3 VVG dar (ebenso für die Frage, ob eine Zahlung in oder zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zur Reaktivierung des Vertrages führt (AG B, NJW-RR 1991, 1312, Honsell, Berliner Kommentar zum VVG, § 39 Rn. 62 [m.w.N. auch zur in Rechtsprechung und Literatur gleichfalls vertretenen gegenteiligen Auffassung]).
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